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Absturzsicherung

Gemäß der Musterbauordnung ist eine Absturzsicherung in, an und auf baulichen Anlagen erforderlich, wenn eine Absturzgefahr ≥ 1 m vorherrscht. In diesem Fall sind die Flächen mit einer Absturzsicherung zu versehen/zu umwehren. In den jeweiligen Landesbauordnungen können andere Vorschriften maßgeblich sein.

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