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Allgemeines bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP)

Durch ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) werden nicht geregelte Bauteile und Bauarten allgemein anwendbar gemacht. Die Erteilung erfolgt auf Grundlage der Landesbauordnung von bauaufsichtlich anerkannten Prüfstellen.

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